Trotz Gesetzen ist Barrierefreiheit nach wie vor ein großes Thema. Barrierefreiheit ist extrem wichtig, da ohne sie ein großer Teil der Bevölkerung ausgeschlossen wird, allen voran Menschen mit Behinderungen. Diese stoßen oft in der Arbeitswelt auf Barrieren. Es gibt Vorurteile, dass Menschen mit Behinderungen den Anforderungen der Arbeitswelt nicht gerecht werden oder es wirkt, als wäre es schlicht zu kompliziert, um sich durch den Bürokratie-Dschungel zu kämpfen. Allerdings sind 56% der dauerhaft Beeinträchtigten im Erwerbsalter berufstätig oder suchen nach Arbeit; dies sind fast 750,000 Menschen, die auf die ein oder andere Weise betroffen sind.
Viking hat in Kooperation mit SEARCH LABORATORY einen simplen Leitfaden erstellt, in dem sie den Prozess erklären, wie man seinen Arbeitsplatz barrierefrei anpassen kann. Denn oft sind die Anpassungen nicht aufwendig, erleichtern die Arbeit aber enorm. Für jemanden mit eingeschränkter Mobilität kann es hilfreich sein, einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu haben, damit zum Beispiel Schnellhefter und Mappen oder Stifte besser erreicht werden können.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist zwar besser als sie einmal war, aber immer noch nicht ideal. Unternehmen müssten eigentlich mindestens eine Person mit Behinderung auf 25 Mitarbeiter einstellen, allerdings bezahlen viele Arbeitnehmer stattdessen lieber eine Ausgleichsteuer. Außerdem müssten Barrieren beseitigt werden, wenn sie rechtlich möglich und zumutbar sind, denn sonst kann wegen Diskriminierung geklagt werden.
Generell ist zu sagen, dass jede Behinderung anders ist und jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse hat. Doch das heißt, wer Menschen mit Behinderung ausschließt, schließt unnötigerweise viele talentierte und qualifizierte Menschen aus, die Arbeitnehmern ohne Behinderungen in nichts nachstehen.
Da Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt gefördert werden sollen, gibt es für Arbeitgeber einige Förderungen und finanzielle Zuschüsse, die den Abbau der Barrieren erleichtern sollen. Hier muss man nur darauf achten, dass Fristen eingehalten werden. So müssten manche Förderungen schon vor Dienstbeginn beantragt werden.
Laut dem Behinderteneinstellungsgesetz zählen als „behindert“ „alle Menschen, die wegen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen nicht voll oder gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können“. Außerdem müssen diese Beeinträchtigungen länger als ein halbes Jahr andauern.
Quelle: www.searchlaboratory.com
Quelle: Blogbild Shutterstock | VGstockstudio