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AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge, die mit der LSZ GmbH oder der LSZ Future Connections GmbH („LSZ“) geschlossen werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. LSZ richtet sich ausschließlich an Unternehmen im B2B-Bereich („Vertragspartner“); Verbraucher sind nicht umfasst.


1.    Geltungsbereich


Die AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen LSZ und ihren Vertragspartnern in Zusammenhang mit

  • der Planung, Organisation und Durchführung von Konferenzen, Seminaren, Kongressen, Kursen, Webinaren und sonstigen Veranstaltungen (gemeinsam „Veranstaltungen“);
  • Verträgen mit Personen, die von LSZ mit der Erbringung von Leistungen (z.B. Beratungen, IT-Dienstleistungen, Vorträgen, Ausstellungen, Moderationen, Bereitstellung von Sach- und Geldmittel) beauftragt werden (im Folgenden „Partner/Sponsoren“); sowie
  • den von LSZ erbrachten digitalen Leistungen (z.B. Digital Expert Package, Newsletter, Social Media Packages; gemeinsam „digitale Dienstleistungen“).

Individuelle vertragliche Abreden (z.B. Angebot) gehen diesen AGB vor. Für Veranstaltungen können zusätzliche Bedingungen gelten (z.B. Hausordnung).

Von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von LSZ nicht anerkannt und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit LSZ der Geltung nicht schriftlich zugestimmt hat.


2.    Contracting Entity


Die vertragsschließende LSZ-Gesellschaft ergibt sich aus der ausdrücklichen Bezeichnung im Angebot bzw. der Auftrags- oder Bestellbestätigung:

  • LSZ GmbH, Gußhausstraße 14/9a, 1040 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer FN 73613 f, UID ATU 15129206, Tel. +43 (1) 50 50 900, E-Mail: office@lsz.at;
  • LSZ Future Connections GmbH, Mindspace Stachus, Herzogspitalstraße 24, 80331 München, Deutschland, Registergericht München HRB 283296, UID DE364480969, Tel. +49 160 90213197, E-Mail: office@futureconnections.de.

Für Veranstaltungen ist im Zweifel der Veranstaltungsort maßgeblich. In Österreich kommt daher der Vertrag mit der LSZ GmbH zustande; in Deutschland mit der LSZ Future Connections GmbH.


3.    Angebote und Vertragsabschluss


Angebote von LSZ sind unverbindlich und freibleibend.

Wenn die Anmeldung zu Veranstaltungen bzw. die Buchung von digitalen Dienstleistungen über die Website „https://lsz.at/“ erfolgt, kommt der Vertrag mit Auftrags- oder Bestellbestätigung zustande. Für den Fall, dass ein Interessent mit LSZ auf anderem Weg, einschließlich durch E-Mail oder Telefon, in Kontakt tritt, gilt in der Regel die Rückäußerung von LSZ als Angebot.

Für den Vertragsinhalt ist das Angebot bzw. die Auftrags- oder Bestellbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von LSZ. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitsgebot.


4.    Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung


Entgelte und Gebühren werden im Angebot bzw. im Rahmen des Bestellprozesses ausgewiesen. Für Veranstaltungen kann eine Teilnahmegebühr oder eine Kongresspauschale („Ticketpreis“) anfallen.

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälliger Liefer- und Versandkosten. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Wenn der Vertragspartner über die Website bestellt, stehen ihm die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wenn der Vertragspartner nicht bereits im Voraus gezahlt hat, sind sämtliche Rechnungen von LSZ mit Zugang der Rechnung fällig und binnen 10 Werktagen ohne Abzug auf das in der Rechnung bekannt gegebene Bankkonto zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden, ohne gesonderten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet. Darüber hinaus ist LSZ berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von € 40,- zu fordern. Der Ersatz von Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, bleibt hiervon unberührt. 


5.    Veranstaltungen


LSZ bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen an; diese richten sich unter anderem an Fach- und Führungskräfte aus verschiedenen Branchen und bieten die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und zur Weiterentwicklung. 

Der konkrete Umfang und Inhalt (z.B. Veranstaltungsort, Programm, Dauer und Termine) ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftrags- oder Bestellbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind insbesondere folgende Zusatzleistungen exkludiert: Workshops und interaktive Sessions, Zugang zu exklusiven Vortragsunterlagen und Präsentationen, Verpflegung, Teilnehmerzertifikate, individuelle Beratung, hybride und/oder virtuelle Formate.


5.1 Zuweisung der Flächen, Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten


Die Zuweisung der Flächen, Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten erfolgt durch LSZ. LSZ kann insbesondere Ein- und Ausgänge verlegen und/oder schließen.


5.2 Hausordnung


Mit dem Betreten der vom Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Flächen bzw. Räumlichkeiten unterwirft sich der Teilnehmer zudem der jeweilig geltenden Hausordnung. Diese werden am Veranstaltungsort ausgewiesen und liegen zur Kenntnisnahme bereit. Auf ausdrückliche Nachfrage des Teilnehmers kann die Hausordnung mit dem Veranstalter bzw. von ihm beauftragten Personen besprochen werden.


5.3 Aufzeichnungen und Webinare


Bild, Ton- und Videoaufzeichnungen im Rahmen der Veranstaltung sind nur mit vorheriger schriftlicher Sondergenehmigung durch LSZ zulässig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass LSZ und/oder von LSZ beauftragte Personen im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt und diese zum Zweck der Dokumentation, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bewerbung anderer Veranstaltungen nutzt. Werden Einzelpersonen erkennbar hervorgehoben (z.B. Porträt, Close-up) holt LSZ vor Veröffentlichung eine entsprechende Einwilligung der abgebildeten Person ein.

Im Rahmen von Webinaren erfolgt zudem die Weitergabe der Webinar-Aufzeichnung an den Auftraggeber des Webinars. Dieser kann die Webinar-Aufzeichnung zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, internen und externen Kommunikation sowie zur Werbung einschließlich medialer Berichterstattung nutzen. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung der Webinar-Aufzeichnung im LSZ Blog und in einem Nachberichtsmailing.


5.4 Änderungen des Programms und Absage der Veranstaltung


LSZ behält sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms, der Referenten sowie des Veranstaltungsorts vorzunehmen.

  • Höhere Gewalt: Sollte die Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht wie geplant stattfinden können, behält sich LSZ auch das Recht vor, die Veranstaltung auf ein Datum und einen Ort seiner Wahl zu verlegen oder abzusagen.
    Als ein Ereignis höherer Gewalt gelten Ereignisse, welche unkontrollierbar, unvermeidbar, mit zumutbaren Mitteln nicht zu bewältigen und nicht durch eine Partei verursacht wurden. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich:
     
    • Unruhen, bewaffnete Auseinandersetzungen und Streiks;
    • außergewöhnliche Naturereignisse, wie etwa Erdbeben;
    • Epidemien und Pandemien;
    • Folgewirkungen derartiger Ereignisse auf die Nachfrage nach den angebotenen Dienstleistungen.

Kommt es infolge eines Ereignisses höherer Gewalt zu einer Absage der Veranstaltung oder kann der Veranstaltungsteilnehmer infolge einer Terminverschiebung am neuen Termin nicht an der bereits gebuchten Veranstaltung teilnehmen, wird ein pauschales Entgelt in Höhe von 25 % des vereinbarten Entgelts zur Deckung des Aufwandes des Veranstalters fällig.

Schadenersatzansprüche des Veranstaltungsteilnehmers infolge einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung sind ausgeschlossen.

  • Andere Gründe: Muss die Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers.
    Bereits bezahlte Ticketpreise werden diesfalls ohne Abzug rückerstattet. Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Ansprüche entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters.


5.5 Hinweis zur Verwendung von Kontaktdaten


LSZ weist zusätzlich darauf hin, dass die im Rahmen der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in ein Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden und anschließend an Partner/Sponsoren bzw. Auftraggeber digitaler Dienstleistungen weitergegeben werden können. 


5.6 Unterlagen


Sollten dem Teilnehmer Unterlagen (z.B. Seminarunterlagen, Präsentationen und Foliensätze) bereitgestellt werden, nimmt dieser zur Kenntnis, dass diese Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind und auch nicht (auszugsweise) ohne Bewilligung seitens LSZ und des jeweiligen Vortragenden (z.B. Trainer, Referenten) vervielfältigt, verbreitet und/oder auf sonstige Art und Weise gewerblich genutzt werden dürfen.


6.    Partner/Sponsoren


Beauftragte Leistungen des Partners/Sponsors (z.B. Vortragstätigkeit, Sponsoring-Pakete) ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftrags- oder Bestellbestätigung. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert vergütet; Höhe und Fälligkeit ist ebenso im Angebot bzw. in der Auftrags- oder Bestellbestätigung geregelt. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, ist das geschuldete Entgelt frühestens nach vollständiger Leistungserbringung fällig; Teilleistungen begründen keine Teilfälligkeit. Voraus- oder Abschlagszahlungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.


6.1 Ausstellungs- und Vortragsrechte


Werden dem Partner/Sponsor Ausstellungs- bzw. Vortragsrechte eingeräumt, muss die Ausstellung bzw. der Vortrag alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einhalten. Es ist insbesondere auf die Wahrung von Marken- und Urheberrechten sowie allgemeinen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen Regeln zu achten. Wird LSZ aufgrund von Verstößen des Partners/Sponsors von Dritten in Anspruch genommen, stellt er LSZ auf erste Aufforderung schad- und klaglos und erstattet sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener und zweckentsprechender Rechtsverfolgungskosten).

Darüber hinaus ist die Ausstellung bzw. der Vortrag an technische Schutzvorschriften anzupassen. Unzulässige, belästigende und/oder sicherheitsgefährdende Inhalte oder Gegenstände sind unverzüglich auf erste Aufforderung durch den Partner/Sponsor zu entfernen; widrigenfalls kann LSZ diese auf Kosten des Partners/Sponsors entfernen lassen. Ist die Entfernung der Inhalte bzw. Gegenstände nicht möglich, oder für die Herstellung eines zulässigen Zustandes nicht genügend, ist LSZ berechtigt, den Vertrag mit dem Partner/Sponsor mit sofortiger Kündigung ohne Verlust seiner eigenen vertraglichen Ansprüche aufzulösen. Darüberhinausgehende Ansprüche von LSZ bleiben unberührt.


6.2 Organisatorische Änderungen


LSZ behält sich auch vor, dem Partner/Sponsor abweichend von einer allenfalls getroffenen Vereinbarung nachträglich eine Fläche, Räumlichkeit bzw. Örtlichkeit in anderer Lage oder Größe zuzuweisen. Dem Partner/Sponsor erwachsen daraus keine Ansprüche.


6.3 Hybride und virtuelle Formate einschließlich Webinare


Bei hybriden und virtuellen Formaten nimmt der Partner/Sponsor zur Kenntnis, dass die Aufzeichnung und Übertragung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen Bestandteil des Vertragsgegenstands sind. Der Partner/Sponsor überträgt LSZ sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen angefertigten Aufnahmen. LSZ ist insbesondere berechtigt, die Aufnahmen zeitlich, örtlich, räumlich, sachlich und technisch unbeschränkt zur Durchführung der Veranstaltung und anschließenden Dokumentation zu nutzen. 

Im Rahmen von Webinaren erfolgt zudem die Weitergabe der Webinar-Aufzeichnung an den Auftraggeber des Webinars. Dieser kann die Webinar-Aufzeichnung zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, internen und externen Kommunikation sowie zur Werbung einschließlich medialer Berichterstattung nutzen. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung der Webinar-Aufzeichnung im LSZ Blog und in einem Nachberichtsmailing.


7.    Digitale Dienstleistungen


Im Rahmen der digitalen Dienstleistungen bietet LSZ folgende Packages an, die von Auftraggebern bei LSZ gebucht werden können:

 

  • Digital Expert Package (Webinar): Setup und Technik erfolgt als GoToWebinar; LSZ übernimmt die Projektleitung; enthalten ist die Organisation eines Eröffnungsvortrags oder fachkundigen Moderators sowie ein Expert Talk (ca. 60 Minuten; Thema nach Absprache frei wählbar; moderierte Q&A Session mit Teilnehmerfragen); 1 exklusives Einladungsmailing an ca. 2000-3000 fachspezifische Personen mit Logo und inkl. Backlink; 1 Einladung via Social Media Post und Verlinkung; 2 Live Votings inkl. Analyse; Downloadbereich im Webinar; Übermittlung der Webinar-Aufzeichnung an den Auftraggeber zu Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, internen und externen Kommunikation sowie zur Werbung einschließlich medialer Berichterstattung; Veröffentlichung der Webinar-Aufzeichnung im LSZ Blog und 1 Nachberichtsmailing; Report im Nachgang mit Kontaktdaten, sofern eine Einwilligung vorliegt. 
  • Invitation Package (Stand Alone Newsletter): Bewerbung eines Online Events, ein exklusives Einladungsmailing an ca. 2000-3000 fachspezifische Personen, wobei Bildmaterial, Links und Design des Mailings vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden; das Anmelde-Management erfolgt direkt über die Plattform des Auftraggebers; 1 Artikel im LSZ Blog mit Eventankündigung; 1 Social Media Post über LinkedIn inkl. Verlinkung.
  • Social Media Package: LSZ übernimmt die Themenplatzierung auf den LSZ Social Media Kanälen; 1 Artikel im LSZ Blog; 1 Social Media Post inkl. Verlinkung.
  • Newsletter Package (Community Insights): wöchentlicher Content Newsletter an fachspezifische Zielgruppen von LSZ aus den Bereichen IT, IT-Security und HR; Verteilergrößen: IT und IT-Security: ca. 13.000 Empfänger, HR: ca. 4000 Empfänger; Header Ad (Größe: 600x150px), Center Ad (Größe: 600x150px); das Advertorial umfasst: Vorschau im Newsletter: Teasertext mit max. 600 Zeichen, Bild für Newsletter (Größe: 600 x 200 px), 1 Artikel im LSZ Blog mit ca. 2.500- 3.000 Zeichen, Artikelbild (Größe: 1080 x 360 px), wobei das Bildmaterial, Links & Text vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.


7.1 Mitwirkungspflicht


Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers umfasst insbesondere die zeitgerechte Lieferung aller erforderlichen Inhalte und Materialien (z.B. Texte, Bilder, Logos, Links, Design) an LSZ in einem geeigneten technischen Format. 

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Nutzung der gelieferten Inhalte und Materialien berechtigt ist. Werden Ansprüche Dritter aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte gegen LSZ geltend gemacht, stellt der Auftraggeber LSZ auf erste schriftliche Aufforderung schad- und klaglos und ersetzt alle hieraus entstehenden Schäden, Aufwände und Kosten (einschließlich angemessener und zweckentsprechender Rechtsverfolgungskosten).


7.2 Nutzungs- und Bearbeitungsrecht


Der Auftraggeber räumt LSZ das einfache Nutzungsrecht ein, die gelieferten Inhalte und Materialien entsprechend der gebuchten digitalen Dienstleistungen zu verwenden. LSZ ist insbesondere berechtigt, die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte und Materialien aus rechtlichen und/oder technischen Gründen anzupassen oder abzulehnen.


7.3 Freigabe


Erfolgt im Rahmen der gebuchten digitalen Dienstleistungen eine Veröffentlichung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte und Materialien, wird LSZ vor Veröffentlichung die Freigabe des Auftraggebers einholen. Bleiben Freigaben des Auftraggebers bis zur vereinbarten Frist aus, darf LSZ (i) den Termin für die Veröffentlichung verschieben oder (ii) bei terminkritischen Veröffentlichungen diese selbst, nach eigenem Ermessen vornehmen („fiktive Freigabe“).


8.    Stornierung


Es gelten folgende Stornoregelungen:

  • Für Teilnehmer an kostenfreien Veranstaltungen: Eine Stornierung der Teilnahme auf kostenfreien Veranstaltungen ist bis 48 Stunden vor der Veranstaltung möglich. Danach stellen wir eine Aufwandsentschädigung für Catering & Location in Höhe von € 50,- in Rechnung. 
  • Für Teilnehmer an kostenpflichtigen Veranstaltungen: Eine kostenlose Stornierung der Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen ist nach Buchung nicht möglich. Bei einer Stornierung bis zu zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 15% des Ticketpreises verrechnet. Bei Stornierung bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Ticketpreises verrechnet. Danach werden 100% des Ticketpreises verrechnet. 
  • Für Partner/Sponsoren: Eine kostenlose Stornierung der Teilnahme für Partner/Sponsoren ist auf allen Veranstaltungen nach Vertragsunterzeichnung nicht möglich. Es fallen jedenfalls 20% des vereinbarten Entgelts als Storno bei Rücktritt an. Nach Aussendung des ersten Einladungsschreibens fallen 50% an. Innerhalb eines Monats vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des vereinbarten Entgelts verrechnet. 

Alle Stornokosten werden zzgl. 20% USt. verrechnet. Die Storno- bzw. Rücktrittserklärung bedarf der Textform (Brief oder E-Mail). Die Nennung eines Ersatzteilnehmers aus demselben Unternehmen ist jederzeit kostenfrei möglich.

Bei Seminaren behält sich der Veranstalter das Recht der Veranstaltungsabsage bis 2 Wochen vor dem Seminartermin aufgrund der Nichterreichung der Mindestteilnehmeranzahl vor. Bei einer Absage seitens des Veranstalters werden vom Seminarteilnehmer bereits geleistete Zahlungen rückerstattet. Ein Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten. Es gelten gesonderte Stornobedingungen, sollten diese auf der Website der Veranstaltung ausgewiesen werden.


9.    Haftungsbeschränkung


LSZ haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführende, vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für den Verlust oder den Schaden an zu Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen.

Für die Richtigkeit der von Vortragenden (z.B. Trainern und Referenten) gemachten Aussagen übernimmt LSZ keine Haftung bzw. Gewährleistung.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.


10.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Alle mit dem Veranstalter geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Vorschriften (z.B. IPRG, ROM I-VO) sowie des UN-Kaufrechts.

Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag unmittelbar oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar entstehenden Streitigkeiten wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.


11.    Salvatorische Klausel und geltungserhaltende Reduktion


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


12.    Datenschutz


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO). Die Datenschutzerklärung von LSZ gemäß Art 13, 14 DSGVO findet sich auf der Website, aufrufbar unter „https://lsz.at/privacy“ 

 

Stand: 11. November 2025