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Digitalisierung im Justizumfeld

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Die zunehmende Durchdringung von Geschäftsprozessen mit IT führt zu immer weiter steigenden Anforderungen von Seiten der verschiedenen Berufs- und Interessensgruppen. Die Erwartungshaltung an die IT wächst somit stetig. Die Vermeidung bzw. gezielte Beseitigung von Medienbrüchen führt zu deutlichen Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung von Verfahren. Die Digitalisierung von Verfahren wird durch einen ganzheitlichen Ansatz unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Verfahrenserfordernisse und der digitalen Einbeziehung der Verfahrensbeteiligten sichergestellt. Digitale Assistenten und künstliche Intelligenz (KI) entlasten die Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter von Routinetätigkeiten und schaffen Freiraum für die Wissensarbeit.

Im Rahmen der strategischen Initiative Justiz 3.0 wurde die digitale Akten- und Verfahrensführung an den österreichischen Gerichten und Staatsanwaltschaften etabliert. Bereits 2016 begann der Pilotbetrieb der digitalen Aktenführung an ausgewählten Gerichten. Seit 2019 wurden Anwenderinnen und Anwender im Justizumfeld geschult, Arbeitsplätze ausgestattet sowie Verhandlungssäle für digitale Verhandlungen erweitert.

Mit diesen Umstellungen der Arbeitsweise gehen bedeutende Vorteile für Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter einher. Die vollständige Abbildung des Gerichtsakts in digitaler Form beseitigt den zeit- und ressourcenaufwändigen Transport von Aktenbestandteilen sowie damit verbundene Wartezeiten. Die digitale Verfügbarkeit aller Informationen ermöglicht darüber hinaus die Integration juristischer Rechercheergebnisse unter Einsatz zukunftsgerichteter Technologien wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz (KI).

Digitale Akten führen nicht nur zu gesteigerter Effizienz innerhalb der Justiz, sondern sparen jeder einzelnen Bürgerin/jedem einzelnen Bürger und Unternehmen Zeit und Geld. Die digitale Aktenführung ermöglicht eine elektronische Einsicht in den vollständigen Akt und führt zum Wegfall damit verbundener Reise- und Wartezeiten, da die persönliche Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich ist.

Bedingt durch die starke Zunahme an digital geführten Verfahren und dem damit einhergehenden Anstieg an digital geführten Verhandlungen gewinnt auch die IT-Unterstützung durch IT-Leitbedienerinnen und IT-Leitbedienern zunehmend an Bedeutung. Diese werden seit 2021 von der Justizbetreuungsagentur bereitgestellt und sind für die Betreuung sämtlicher EDV-Anlagen an unterschiedlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften in ganz Österreich verantwortlich. 

Nicht zuletzt dank Justiz 3.0 zählt Österreich bei Digitalisierung und technischer Modernisierung der Justiz zu den führenden Ländern in Europa. Dieser Umstand wird durch regelmäßige Top-Platzierungen bei europaweiten Benchmarkings sowie dem großen Interesse anderer Länder an Justiz 3.0 unterstrichen.